FG Münster: Kosten für Überwinterung in Thailand keine außergewöhnlichen Belastungen
Das FG Münster hat entschiden, dass die Angabe "in tropischem Klima" in einem amtsärztlichen Attest zur Bestimmung des Kurorts nicht ausreicht, mit der Folge, dass Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
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