FG Münster: Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch Wertgutachten nachweisen
Das FG Münster hat entschieden, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung, das im Rahmen eines Wertgutachtens bestimmt wird, der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden kann.
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