FG Münster: Nachweis der Bekanntgabe bei Rechtsnachfolge
Das FG Münster hat entschieden, dass bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen sind.
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