FG Münster: Prozesskosten für Studienplatzklage keine außergewöhnlichen Belastungen
Das FG Münster hat entschieden, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von Eltern für eine sog. Kapazitätsklage mit dem Ziel, dem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.
Powered by Finanznachrichten