FG Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts
Das FG Münster hat entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert.
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