FG Münster: Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten
Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenweges nicht zwangsläufig sind, wenn sich auf der anderen Seite des Einfamilienhauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist.
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