FG Münster: Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage
Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine vGA dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung vorliegt. Eine betriebliche Veranlassung hat FG Münster bei einer Kapitalabfindung gegen Wegfall des Pensionsanspruchs mit dem Ziel der Sanierung angenommen.
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