FG Münster: Übernahme von Finanzierungskosten für ein Grundstück der Ehefrau
Die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück führt nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen im Sinne von § 278 Abs. 2 AO.
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