FG Münster: Umsätze eines Fotostudios unterliegen dem Regelsteuersatz
Das FG Münster entschied, dass die Umsätze eines Fotostudios dem Regelsteuersatz unterliegen. Der ermäßigte Steuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten kommt hier nicht zur Anwendung.
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