FG Münster: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Hygienefachkraft
Das FG Münster hat entschieden, dass die Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind.
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