FG Münster: Unklare Mittelherkunft bei GmbH-Gesellschafter
Das FG Münster hat entschieden, dass verdeckte Bareinlagen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.
Powered by Börsen-Handelssysteme
