Das FG Münster musste im Falle eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs und der Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an zwei Erwerber entscheiden.
Die Finanzverwaltung äußert sich zu steuerlichen Behandlung des Entgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Der Einheitswert i.S. des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen ist auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn…
Das vorausgezahlte Entgelt für die Überlassung von Grundstücken zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen kann auf den geschätzten Vorauszahlungszeitraum verteilt werden, wenn…
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