FG Münster: Verschmelzung verkürzt Reinvestitionszeitraum für eine § 6b-Rücklage nicht
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Rücklage nach § 6b EStG auch dann auf den Rechtsnachfolger übergeht, wenn die Verschmelzung exakt 4 Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet.
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