FG Münster: Vollstreckungsschutz für die Corona-Soforthilfe
Das FG Münster entschied zur Darlegung des Anordnungsgrundes bei einstweiligem Rechtsschutz bezüglich der Vollstreckung in das Konto eines Architekten, auf das die sog. Corona-Soforthilfe eingezahlt wurde.
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