FG Münster: Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten
Das FG Münster stellte klar, dass Beerdigungskosten, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig sind, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde.
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