Es ist kein Vorsteuerabzug möglich, wenn die Steuerfahndung Schwarzeinkäufe festgestellt hat und keine entsprechenden Rechnungen vorliegen. So entschied das FG Münster.
Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG findet keine Anwendung auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum…
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