FG Münster: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge
Das FG Münster hat entgegen der BMF-Auffassung entschieden, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschranken-Freigrenze zu verrechnen sind.
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