FG Pressemitteilung: 5-jährige Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 ErbStG läuft nach dem Tod des Erben weiter
Das FG Münster hat entschieden, dass die Begünstigung nach § 13a ErbStG bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der 5-jährigen Behaltensfrist rückwirkend zu versagen ist.
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