FG Pressemitteilung: 6 % Aussetzungszinsen bei mehrjährigem Zinslauf (noch) nicht verfassungswidrig
Die Vorschriften der Abgabenordnung, nach denen auf ausgesetzte Steuerbeträge Zinsen von jährlich 6 % zu zahlen sind, verstößt nach einem Urteil des FG Hamburg für einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht gegen die Verfassung.
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