FG Pressemitteilung: Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig
Das FG Münster hat entschieden, dass die Abgabe von Krebsmedikamenten (sog. Zytostatika) durch ein Krankenhaus im Rahmen ambulanter Chemotherapien einen Zweckbetrieb darstellt und damit nicht der Körperschaftsteuer unterliegt.
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