FG Pressemitteilung: Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens spätestens mit Abgabe der Steuererklärung
Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Dies hat das FG Münster entschieden.
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