FG Pressemitteilung: Aufwendungen für eigenes Wohnen sind keine Werbungskosten
Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung können auch nicht teilweise Werbungskosten bei den nunmehr erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der bislang selbst bewohnten Wohnung sein.
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