FG Pressemitteilung: Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Der 5. Senat des FG Münster hat entschieden, dass Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden, nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.
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