FG Pressemitteilung: Bescheide trotz erheblicher Differenzen zwischen verschiedenen Schätzungsergebnissen nicht nichtig
Nach aktuellem Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG sind Bescheide nicht schon aus dem Grund nichtig, dass ihnen erheblich voneinander abweichende Schätzungen durch das Finanzamt vorausgegangen sind.
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