FG Pressemitteilung: Betrugs- und Untreuehandlungen eines Arbeitnehmers mittels fiktiver Geschäfte
Begeht ein Arbeitnehmer gemeinschaftlich mit einem externen Dritten zu Lasten seines Arbeitgebers Betrugs- und Untreuehandlungen unter Vortäuschung fiktiver Geschäfte, kann das Finanzamt hierfür keine Umsatzsteuer festsetzen.
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