FG Pressemitteilung: Ein Betriebsprüfer hat im Finanzamt seine regelmäßige Arbeitsstätte
Ein Amtsbetriebsprüfer, der ca. 2/3 seiner Tätigkeit in seinem Büro im Finanzamt ausübt, hat dort seine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies hat das FG Münster entschieden.
Powered by Versicherungsvergleich