FG Pressemitteilung: Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage
Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.
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