FG Pressemitteilung: Friseursalon als Liebhabereibetrieb
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 8.5.2014 (6 K 1486/11) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein verlustbringender Friseursalon als Liebhabereibetrieb einzustufen ist.
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