FG Pressemitteilung: Grenzen der Änderung eines Steuerbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen
Das Finanzamt darf einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Klägers unter Berücksichtigung höherer Betriebseinnahmen ändern, wenn bereits der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war.
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