FG Pressemitteilung: Hygienefachkrankenpfleger erbringt umsatzsteuerfreie Leistungen
Das FG Münster hat entschieden, dass ein selbstständiger Hygienefachkrankenpfleger ggü. Krankenhäusern und Altenheimen steuerfreie Heilbehandlungsleistungen erbringt. Gegen dieses Urteil hat der BFH jetzt die Revision zugelassen (Anhängiges Verfahren, XI R 11/13).
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