FG Pressemitteilung: Inländischer Wohnsitz und Änderungsbefugnis des Finanzamts
Der 3. Senat des FG Baden-Württemberg entschied, der Kläger, ein Schweizer Staatsangehöriger, sei am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt habe aber aus verfahrensrechtlichen Gründen die zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 aufzuheben. Es gebe für die Änderungsbescheide keine Rechtsgrundlage.
Powered by Börsen-Handelssysteme
