FG Pressemitteilung: Kein Abzug der Restmiete wegen Unterbringung in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung
Nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz können Mietzahlungen einer alleinstehenden und in einem Pflegeheim untergebrachten Person, die wegen der einzuhaltenden Kündigungsfrist entrichtet werden mussten, nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) berücksichtigt werden.
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