FG Pressemitteilung: Kein Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt für zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Leistungsempfänger die ihm zu Unrecht vom leistenden Unternehmer in Rechnung gestellte und an diesen gezahlte Umsatzsteuer auch dann nicht vom Finanzamt erstattet verlangen kann, wenn der Rechnungsaussteller zur Rückerstattung nicht bereit oder in der Lage ist.
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