FG Pressemitteilung: Kein grunderwerbsteuerliches Konzernprivileg, wenn Anteile im Privatvermögen gehalten werden
Die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG (sog. Konzernprivileg) greift bei der Verschmelzung einer GmbH auf ihre Alleingesellschafterin nicht ein, wenn diese die Gesellschaftsanteile im Privatvermögen hielt. Dies hat das FG Münster entschieden.
Powered by Börsen-Handelssysteme