FG Pressemitteilung: Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari
Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Denn diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und sind (anteilig) unangemessen.
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