FG Pressemitteilung: Keine Anerkennung eines fiktiven Veräußerungsverlustes
Das FG Münster hat zur Berechnung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG unter Berücksichtigung der teilweise für verfassungswidrig erklärten Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 1 % Stellung genommen.
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