FG Pressemitteilung: Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei drohendem EU-Vertragsverletzungsverfahren
Es darf keine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils, die aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt. Das hat das FG Münster mit Urteil vom 23.6.2016 entschieden.
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