FG Pressemitteilung: Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 EUR überschreiten. Dies hat das FG Köln entschieden.
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