FG Pressemitteilung: Kindergeld für volljährige verheiratete Kinder ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Ehegatten
Der 4. Senat des FG Münster hat entschieden, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Ehegatten eines volljährigen verheirateten Kindes nach Wegfall des Grenzbetrages ab 2012 nicht mehr maßgeblich sind.
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