FG Pressemitteilung: Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge als Sonderausgabe
Ob die Kirchensteuer auf gewerbliche Kapitalerträge als Sonderausgabe abgezogen darf, wenn die Kapitalerträge tariflich besteuert werden, musste das FG Düsseldorf entscheiden.
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