FG Pressemitteilung: Kommissaranwärterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
In einer Kindergeldsache hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden, ob die Fahrten einer Kommissaranwärterin zu ihrer jeweiligen Ausbildungsstelle als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder als Dienstreisen zu qualifizieren sind.
Powered by Reisesuchmaschine