FG Pressemitteilung: Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung
Das FG Düsseldorf hat in zwei Verfahren erneut entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können. Beide Entscheidungen betreffen Zeiträume vor der gesetzlichen Einschränkung zum 1.1.2013.
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