FG Pressemitteilung: Kosten für den behindertengerechten Umbau der Dusche als außergewöhnliche Belastung
Der 1. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau der häuslichen Duschkabine in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.
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