FG Pressemitteilung: Kosten für ein Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Das FG Düsseldorf hat die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Schlichtungsverfahren nach Abzug der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastung zugelassen.
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