FG Pressemitteilung: Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer entschieden
Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die dem Steuerpflichtigen vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, können weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden. Das mit der Abgeltungssteuer eingeführte Abzugsverbot für Werbungskosten findet hier keine Anwendung.
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