FG Pressemitteilung: Nachzahlungszinsen eines Beteiligten nach Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres
Führt die Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres bei einer KG im Fall der Veräußerung/Einbringung der Beteiligung aufgrund der zeitlich verzögerten Erfassung des Gewinns im Feststellungsverfahren zur Entstehung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO bei der Einkommensteuer, sind die Zinsen nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen.
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