FG Pressemitteilung: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass die Kosten eines in einem Scheidungsfolgeverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind.
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