FG Pressemitteilung: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten nach Einführung der Abgeltungsteuer
Das FG Düsseldorf hat den Abzug von Schuldzinsen aus im Privatvermögen gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zugelassen.
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