FG Pressemitteilung: Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen einer Privatklinik
Eine Privatklinik, die die Voraussetzungen der ab 2009 neu gefassten Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG für Krankenhäuser nicht erfüllt, kann sich unmittelbar auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen.
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