FG Pressemitteilung: Steuerbefreiung podologischer Behandlungen
Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass die von Podologen erbrachten Leistungen der medizinschen Fußpflege auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können, wenn sie nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen.
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